MIT EINFÜHRUNG DER EU-TAXONOMIE WIRD NACHHALTIGKEIT IM UNTERNEHMEN VOM “NICE TO HAVE” ZUR PFLICHT!
Seit 01.01.2022 ist die EU-Verordnung (EU) 2020/852, auch „EU-Taxonomie Verordnung“ genannt, in Kraft. Als komplexes Element des EU Action Plan for Sustainable Finance dient sie als Klassifizierungssystem, das Wirtschaftstätigkeiten von Unternehmen aus unterschiedlichsten Sektoren anhand des Anteils ihrer Nachhaltigkeit bewertet.
Dadurch sollen die Öffentlichkeit und Investoren mehr Vertrauen in veröffentlichte Nachhaltigkeitskennzahlen eines Unternehmens bekommen. Die Bewertungskriterien geben Aufschluss darüber, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig bezeichnet werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Die Verordnung soll maßgeblich dazu beitragen, die im European Green Deal verankerten EU-Klimaziele zu erreichen, Sektoren mit niedrigem CO₂ Impact zu fördern und Green Washing in Zukunft zu vermeiden.
Wen betrifft die EU-Taxonomie Verordnung GRUNDSÄTZLICH?
- Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten nachweisen müssen
- Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind (NFRD)
- Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als nachhaltig vermarkten wollen
FÄLLT AUCH IHR UNTERNEHMEN UNTER DIE EU-TAXONOMIE VERORDNUNG?
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Mit TAXONOFY von WAVES bewerten Sie den Anteil der Nachhaltigkeit Ihrer Wirtschaftsaktivitäten an Ihrem Umsatz, Kapital- und Betriebsausgaben gemäß den Richtlinien der EU-Taxonomie. Nutzen Sie die Ergebnisse als Ausgangspunkt, um Ihren Taxonomiewert kontinuierlich zu verbessern, auf Knopfdruck Ihren auditierbaren Beitrag zur Nachhaltigkeit zu messen und in puncto Compliance immer auf der sicheren Seite zu sein.
Eine Schnittstelle zu weiteren WAVES Produkten auf der Sustainability Management Platform bietet zusätzliche Möglichkeiten für die ganzheitliche Berechnung und Darstellung von Kennzahlen zur aktiven Steuerung des Unternehmens in Richtung mehr Nachhaltigkeit.
EU TAXONOMIE EINFACH ERKLÄRT
Die EU-Taxonomie einfach im Video erklärt
ZIELE DER EU TAXONOMIE
Die EU-Taxonomie versucht, die Bewertungskriterien und damit verbundenen technischen Standards für 6 unterschiedliche Umweltziele zu definieren. Stand September 2022 wurden die ersten beiden Ziele „Eindämmung des Klimawandels“ und „Anpassung an den Klimawandel“ festgelegt. Weitere folgen bis Ende 2022.
Nachhaltigkeit ist in Zukunft kein “nice to have” mehr sondern über die Nachhaltigkeit zu berichten wird zur Pflicht! Wir befähigen Unternehmen, die Angaben zur Taxonomie selbständig durchzuführen und dadurch unabhängiger von externen Partnern zu werden. In Zukunft müssen die Informationen zur Taxonomie mindestens 1x pro Jahr eingereicht werden oder spätestens auch dann, wenn sich eine Veränderung der wirtschaftlichen Tätigkeit ergibt.
Wie definieren sich nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten?
Die Taxonomieverordnung definiert Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig basierend auf 3 Kriterien:
WHITE PAPER
Erfahren Sie, was die EU-Taxonomie ist, wen sie betrifft und wie Sie die Anforderungen aktueller Verordnungen und Normen erfolgreich meistern.
SIE WÜNSCHEN BERATUNG ZUR EU-TAXONOMIE?
Sie möchten gerne individuell von unseren Expert:innen zur EU-Taxonomie beraten werden? Werfen Sie einen Blick auf unsere verschiedenen Beratungsleistungen.
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